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Willkommen auf hueft-op-risiko.de

 

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Willkommen auf hueft-op-risiko.de



aktuell/09.06.2010:

ARZTHAFTUNGSFÄLLE FÜR

TV-DOKUMENTATION GESUCHT!

In Zusammenarbeit mit einer namhaften TV-Produktionsfirma suchen wir für eine Dokumentation auf VOX Arzthaftungsfälle.

Sofern Sie uns Ihren Fall schildern wollen und den Sachverhalt auch mittels Krankenakte, Gutachten und Foto- bzw. Videomaterial belegen können, würden wir uns über Ihre Kontaktaufnahme unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können freuen.



Willkommen auf Hueft-OP-Risiko.de, dem Internetportal rund um das Risiko / die Risiken einer Hüft-OP / Hüftoperation / Hüft-TEP und die Möglichkeit einer Schadensersatzklage / Schmerzensgeldklage nach einer fehlerhaften Hüft-OP / Hüftoperation / Hüft-TEP

 

Bei jährlich ungefähr 200.000 implantierten künstlichen Hüftgelenken und einer in den letzten Jahren kontinuierlich steigenden Zahl an Hüftgelenksimplantationen / Hüftoperationen kann mittlerweile von einer Routineoperation gesprochen



Neue Hüfte mit Folgen

Zur Abgrenzung von Produktfehlern und ärztlichem Verschulden bei der Einbringung von Hüftimplantaten informiert Sie die Kölner Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Isabel Bals.


In meiner Praxis erlebe ich immer wieder den Fall, dass eine Mandantin oder ein Mandant nach der Implantation eines neuen Hüftgelenks mit Beschwerden zu mir kommt und den Ärzten einen Behandlungsfehler vorwirft. Hiervon sind entgegen allen Erwartungen oft auch junge Menschen betroffen.

Ich kenne eine Reihe von Fällen, in denen erst Monate oder sogar Jahre nach einer Hüftoperation, also mit einiger Verzögerung, erstmals Beschwerden auftreten. Nicht immer ist ein Sturz oder ein sonstiges sog. „traumatisches Ereignis“ dafür verantwortlich.

In einem am 23.09.2009 vom Oberlandesgericht Köln (Az.: 5 U 220/08) entschiedenen Fall vernahm der Kläger acht Monate nach der Einbringung einer Hüftendoprothese beim Aufstehen ein knirschendes Geräusch und verspürte danach einen stechenden Schmerz in der rechten Hüfte. Im Krankenhaus wurde festgestellt, dass der Keramikkopf des Implantats in mehrere Teile zerbrochen war. Er musste in einer zweiten Operation explantiert und durch einen Metallkopf ersetzt werden.

Noch folgenreicher ist der Fall einer jüngeren Mandantin. Bei der 36-Jährigen kam es ebenfalls mit zeitlicher Verzögerung nach der Implantation eines künstlichen Hüftgelenks ohne erkennbaren Anlass zu einem Bruch der Hüftpfanne. Die 36-Jährige musste erneut operiert werden. Bereits am dritten Tag nach dem Revisionseingriff wurde sie im Krankenhaus unter erheblichen Schmerzen gegen ihren Willen voll belastet. Die zuständige Physiotherapeutin hatte offensichtlich einen Blick in die Krankenakte, in der Teilbelastung angeordnet worden war, nicht für erforderlich gehalten. Dies führte für die zwei-fache Mutter aufgrund einer erneuten Pfannenlockerung zu einer erheblichen Verlängerung des Krankenhausaufenthalts und der Notwendigkeit einer erneuten Nachoperation.

In beiden Verfahren wird zu klären sein, ob die Schäden an den heute wohl überwiegend verwandten Keramik-Implantaten auf einem Produktfehler beruhen. In diesem Fall richtet sich die Haftung gegen den Hersteller und gegebenenfalls gegen den Importeur des verwandten Implantats. Für den vorzeitigen Bruch können allerdings auch Ursachen aus dem Verantwortungsbereich des  Operateurs verantwortlich sein. Es ist inzwischen anerkannt, dass auch durch unsachgemäßes Einbringen, falsche Positionierung oder eingebrachte Fremdkörper zwischen Konus und Gleitschale mit zeitlicher Verzögerung Schäden an einem Hüftimplantat verursacht werden können. Ausreichend hierzu sollen schon Verschmutzungen (sog. Kontaminationen) auf dem Metallkonus wie Blut, Gewebepartikel oder Knochensplitter sein, die die Bruchlast des Kugelkopfes um bis zu 90 % reduzieren können.

Aus anwaltlicher Sicht ist bei Schäden an Implantaten also nicht nur die Frage der Produkthaftung zu stellen, sondern auch zu prüfen, ob das Implantat fachgerecht eingebracht wurde. Dies birgt für die Patientenseite natürlich eine zusätzliche Herausforderung. In der Praxis ist mit sich widersprechenden technischen und medizinischen Gutachten zu rechnen. Wer für den Schaden verantwortlich ist, wird sich häufig erst nach umfangreicher gerichtlicher Beweisaufnahme klären lassen.

Der Patientenvertreter hat aufgrund der Unsicherheiten der Beweisaufnahme sorgfältig abzuwägen, gegen wen er das Verfahren richtet. Die Verjährung einzelner Ansprüche kann auch dadurch verhindert werden, dass die Gegenseite gebeten wird, vorläufig auf die Erhebung dieser Einrede zu verzichten. Werden alle Beteiligten vorsorglich verklagt, droht dem Patienten das Risiko einer teilweisen Klageabweisung mit – wegen der erheblichen Kosten für Gutachten – empfindlichen Kostennachteilen.



 ra_bals_isabel_fb.jpg KANZLEI BÜROGEMEINSCHAFT
IM STAVENHOF

Isabel Bals 

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
 
 
Im Stavenhof 20
50668 Köln

Telefon:
0221- 120 717 0

Telefax:
0221- 120 717 17

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www.stuff-col.de

 


AKTUELL

Mutmaßlich fehlerhafte Hüftimplantate: Großkugelkopf (Metasul® LDH®) mit Pfanne (Durom®), Schaft und Konusadapter

In jüngster Zeit wurden mutmaßlich fehlerhafte Hüftimplantatsysteme von der Schweizer Firma Zimmer GmbH (oder einer Rechtsvorgängerin) in der Schweiz hergestellt und von der Firma Zimmer Germany GmbH in Deutschland in den Verkehr gebracht. Die problembehafteten Hüftendoprothesen, die unter anderem im Lorettokrankenhaus in Freiburg (Chefarzt Dr. Marcel Rütschi) bei etwa 770 Patienten und bundesweit wohl bei mindestens weiteren 300 Patienten implantiert wurden, verursachen in zahlreichen Fällen erhebliche gesundheitliche Probleme infolge Metallabriebs im Bereich des Konusadapters (Immunreaktion mit Osteolyse, das heißt Knochenauflösung). Eine kanadische Studie hat unter anderem aufgrund der Messung von Metall-Ionen im Blut ein Redesign der modularen Endoprothese empfohlen.

Die Firma Zimmer verortet nun in einer unter dem 20.10.2009 im Internet veröffentlichten Stellungnahme die Fehlerquelle nach hauseigenen Untersuchungen bei dem renommierten Operateur und seinen Freiburger ärztlichen Kollegen, namentlich in einer "unzureichenden Schlaglast auf dem Prothesenkopf während der Implantation", mithin in zu schwachen Hammerschlägen bei der Montage des Großkugelkopfes auf dem Schaft. Zwischenzeitlich existiert allerdings schon eine erste Variante dieser (von Zimmer kommentarlos geänderten) Stellungnahme, die nun lediglich noch darauf abstellt, die Probleme seien das "Ergebnis eines ungenauen Montierens des Konus". Denn die Firma hat wohl zwischenzeitlich bemerkt, dass unterschiedliche OP-Anleitungen des eigenen Hauses existierten, die anfänglich (vor 2007) selbst lediglich "einen sanften Schlag" als ausreichend angegeben haben. Ein ganzes Operationsteam soll also hier nun über Jahre hinweg zwar nicht mehr zu schwach gehämmert, jedoch ungenau montiert haben. Die Volte spricht für sich. Ein Rückruf des Implantatsystems, der allerdings, worauf auch die kanadische Studie hindeutet, indiziert sein könnte, wird nicht erwogen.

Der Verfasser betreut entsprechende Mandate für Patienten - bei zumeist indizierter Revisionsoperation - und wird an dieser Stelle in Kürze näher über die sich stellenden Sach- und Rechtsfragen an der schwierigen Schnittstelle zwischen Arzthaftung und internationaler Produkthaftung für Medizinprodukte berichten.

Patienten, bei denen (im Endoprothesenpass erkennbar) das im Betreff genannte Hüftsystem implantiert wurde und die noch kein Informationsschreiben ihrer Klinik hierzu erhalten haben, sollten im eigenen Interesse unabhängige ärztliche Beratung in Anspruch nehmen.

 

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KANZLEI BARTH


Holger Barth
 

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
 
Wilhelmstraße 46
79098 Freiburg

Telefon:
0761 - 2 17 08 90

Telefax:
0761 - 2 17 08 91

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www.arztrechtplus.de

 


 

 


...werden. Nicht zuletzt auch deswegen, weil durch die Zahl der Hüftgelenksimplantationen / Hüftoperationen auch die Zahl der Hüft-Wechseloperationen stetig steigt und mittlerweile ca. 10.000 Hüftoperationen (Hüftwechseloperationen Hüftprothesenwechsel) pro Jahr
notwendig macht. Dennoch ist jede Hüftoperation / Hüft-OP / Hüft-TEP ein sehr großer operativer Eingriff mit entsprechenden Risiken und möglichen Komplikationen.

Auf hueft-op-risiko.de finden Sie Informationen zur Hüftoperation, Ihrem Risiko / Risiken und möglichen Komplikationen. Neben dem Risiko welches ein solcher ärztlicher Eingriff mit sich bringt, stellen wir viele weitere, auch rechtliche, Informationen für Sie zum Abruf bereit. So geben wir Ihnen beispielweise Tipps zum richtigen Verhalten im Schadensfall, erläutern die Begriffe Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie die Voraussetzungen von Schadensersatz und Schmerzensgeld und nennen Ihnen auch die Voraussetzungen einer erfolgreichen Klage nach einer fehlerhaften OP (Klage auf Schadensersatz / Schadensersatzklage sowie Klage auf Schmerzensgeld). An dieser Stelle empfehlen wir dringend im Schadensfall (ärztlicher Kunstfehler i.R.e. Hüftoperation) eine Arzthaftungsklage bzw. einen Arzthaftungsprozess nach einer fehlerhafter Hüftoperation (Kunstfehler) von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Medizinrecht / Arzthaftungsrecht führen zu lassen oder gleich einen Fachanwalt für Medizinrecht zu mandatieren. Denn im Medizinrecht spielen in die juristischen Fragestellungen immer auch komplizierte medizinische Sachverhalte hinein, die nur ein auf Arzthaftung spezialisierter Anwalt bzw. ein Fachanwalt für Medizinrecht angemessen würdigen kann.

Einen auf Arzthaftungsrecht / die Arzthaftung spezialisierten Anwalt bzw. eine medizinrechtlich ausgerichtete Kanzlei zur Durchführung einer Arzthaftungsklage / Schadensersatzklage nach fehlerhafter Hüftoperation  finden Sie unter dem Punkt Anwälte & Kanzleien oder in unserem Anwaltsverzeichnis www.mein-medizinrechtler.de - Anwaltssuche im Medizinrecht im auf Medizinrecht  & Arzthaftungsrecht  spezialisierten Anwaltsverzeichnis.

Weiterhin finden Sie auf den Seiten des Informationsdienstes Medizinrecht umfangreiche Informationen zu anderen medizinrechtlichen Themen, angefangen von Urteilen deutscher Gerichte zum Medizinrecht (u.a. auch zu fehlerhaften Hüftoperationen und dem im Falle einer Arzthaftungsklage nach fehlerhaften Hüftoperation gezahlten Schadensersatz / Schmerzensgeld), über Vertragsverhältnisse zwischen Patient und Leistungserbringer, in der Regel dem Arzt, der Hebamme oder dem Krankenhaus, über Informationen zur Beweislast und Beweislastumkehr im Arzthaftungsfall nach fehlerhafter Hüft-OP, bis hin zu den Erfordernissen einer vollumfänglichen Aufklärung durch den Arzt (Hüft-OP) und den Konsequenzen die sich bei Nichtbeachtung (u.a. für eine Hüftoperation) ergeben. Um die Übersichtlichkeit sicherzustellen, sind in die Tiefe gehende Informationen zu einem bestimmten Themenbereich, wie beispielsweise zum Narkoserisiko, zu den Patientenrechten, zur Patientenverfügung, zur Hebammenhaftung,  zum Behandlungsvertrag, zum Geburtsschadensrecht wie auch zum Risiko einer Hüftoperation auf eigenen Themenseiten dargestellt. Eine Auflistung der einzelnen Themenseiten finden Sie in der Navigation links. Die Erkärung medizinischer Begriffe (auch zur Hüftoperation / Hüftprothese) finden Sie in unserem Lexikon Medizin und Recht.

Vielen Dank für Ihren Besuch auf hueft-op-risiko.de - dem Portal rund um das Risiko bzw. die Risiken und die Möglichkeiten einer Schadesnersatzklage / Schmerzensgeldklage nach einer fehlerhaften Hüft-OP / Hüftoperation / Hüftendoprothese  Hüft-TEP!

Nachfolgende Begriffe sind in unseren Seiten enthalten und sollten bei einer gezielten Suche eingesetzt werden: Anwalt, Anwälte, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Hüftgelenksersatz, Kanzlei, Medizinrecht, Kanzleien, OP, Operation, Risiko, Risiken, Nebenwirkungen, Komplikationen, Orthopädie, orthopädische  Chirurgie, Krankenhauskeime, Entzündung, Hygienemängel, Chirurgie, Hüfte, Hüft-OP, Hüftoperation, Hüft-TEP, künstliche Hüfte und Hüftersatz / Hüft-Totalendoprothese, Arthrose des Hüftgelenkes, Hüftgelenksarthrose, Koxarthrose, Coxarthrose, Hüftarthrose, künstliches Hüftgelenk, Komplikationen, mögliche Komplikationen, Spätfolge, Hüftgelenksarthrose, Spätfolgen,  Ärztepfusch, Arztfehler, Behandlungsfehler, ärztlicher Kunstfehler, Arzthaftungsfall, Anwalt, Rechtsanwalt, Kanzlei, Fachanwalt für Medizinrecht, Schmerzensgeld (nach Hüft-OP), Schadensersatz (nach Hüft-OP / künstlicher Hüfte / Hüftoperation).

 

wird unterstützt von:
Michael Graf
Rechtsanwalt

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